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Medizinstrafrecht

Kompetente Strafverteidigung und präventive Beratung

Das Medizinstrafrecht ist ein anspruchsvolles und vielgestaltiges Rechtsgebiet, welches in den vergangenen Jahren noch stärker in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt ist.

Hier kann bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gravierende Konsequenzen für Ärztinnen, Ärzte, Apotheker und andere Akteure im Gesundheitswesen haben. Denn strafrechtliche Ermittlungen bedrohen nicht erst im Falle einer Verurteilung die berufliche Existenz, sie können auch zu erheblichen Reputationsschäden führen.

Als erfahrene Strafverteidiger bieten wir Ihnen eine fundierte und engagierte Verteidigung sowie präventive Beratung in allen relevanten Bereichen des Medizinstrafrechts.

1. Strafverteidigung im Medizinwirtschaftsstrafrecht

Der Gesundheitssektor unterliegt einer strengen Regulierung, insbesondere im Bereich der Abrechnung und wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Einige Bundesländer haben sogar Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, um Vorwürfen wegen vermeintlicher Korruption und Abrechnungsfehlverhalten verstärkt nachzugehen.

Wir verteidigen Sie gegen Vorwürfe wie z.B.:

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB), insbesondere gegenüber Krankenkassen und anderen Kostenträgern,
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299a, 299b StGB), etwa im Zusammenhang mit Vorteilsgewährungen durch Pharmaunternehmen oder Herstellern von Medizinprodukten.
  • Untreue (§ 266 StGB), z.B. wegen Verstößen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gegenüber den Krankenkassen
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB), z.B. an Patientenakten
  • Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise in der Strafverteidigung von Ärztinnen, Ärzten und anderen Leistungserbringern, die mit wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind.

Wir analysieren die Sach- und Rechtslage präzise und entwickeln eine individuell zugeschnittene Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte effektiv zu schützen.

2. Verteidigung bei Vorwürfen von „Kunstfehlern“

Wenngleich nicht jeder ausgebliebene Behandlungserfolg oder das Auftreten von Komplikationen auf einen „Kunstfehler“ hinweist, so werden derartige Vorwürfe (fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung bzw. Tötung) immer häufiger von Patienten oder Angehörigen erhoben.

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung bzw. Tötung gegen den Angehörigen eines Heilberufs kann gravierende Sanktionen, aber auch erhebliche außerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Häufig basieren solche Vorwürfe auf:

  • Diagnose- oder Therapiefehlern,
  • Aufklärungsversäumnissen, oder
  • Fehlentscheidungen in Notfallsituationen.

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB) bzw. fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) begangen zu haben.

Aufgrund unserer Erfahrung auch über das Strafrecht hinaus behalten wir schon bei Ihrer Verteidigung weitere Auswirkungen der Anschuldigungen im Blick.

Denn nicht selten können Vorwürfe im Bereich des Arztstrafrechts auch zivilrechtliche (z.B. Schadensersatzansprüche) sowie berufsrechtliche Konsequenzen (bis hin zum Entzug der ärztlichen Approbation oder der kassenärztlichen Zulassung) auslösen.

Wir verteidigen Sie professionell und diskret gegen derartige Vorwürfe und setzen uns für eine sachgerechte Bewertung der medizinischen und strafrechtlichen Aspekte ein.

3. Strafrechtliche Präventivberatung

Gerade im Gesundheitswesen sind Kooperationen mit anderen Leistungserbringern oder Unternehmen alltäglich. Doch nicht jede wirtschaftliche Zusammenarbeit ist strafrechtlich unbedenklich.

Wir beraten Sie umfassend zu:

  • Gestaltung rechtssicherer Kooperationen, insbesondere zwischen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Pharmaunternehmen,
  • Vermeidung strafrechtlicher Risiken bei Abrechnungen und Honorarmodellen,
  • Compliance-Strategien zur Risikominimierung.

Durch frühzeitige rechtliche Beratung können Strafbarkeitsrisiken vermieden und Ermittlungsverfahren verhindert werden.

Ihre Experten im Medizinstrafrecht

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Erfahrung, strategischem Weitblick und hoher fachlicher Kompetenz zur Seite. Ob Strafverteidigung oder präventive Beratung im Medizinstrafrecht – wir setzen uns für Ihre Interessen ein. Kontaktieren Sie uns für eine diskrete und professionelle Beratung.