Die Verteidigung von Individuen stellt einen erheblichen Anteil unserer Tätigkeit als Strafverteidiger dar.
Als Beschuldigter im Strafverfahren befinden Sie sich in einer emotional und psychisch sehr belastenden Lebenssituation, in der nicht selten Ihr Ruf und die gesamte bürgerliche sowie berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. In dieser Situation benötigen Sie zunächst die zutreffende Einschätzung eines erfahrenen Strafverteidigers bezüglich des zu erwartenden Verfahrensablaufs und -ausgangs, um Ihre Handlungssouveränität wiederzugewinnen.
Im Bereich der Individualverteidigung zählen anspruchsvolle Privatpersonen, Entscheidungsträger von mittelständischen Unternehmen, Vorstände von Banken, Versicherungen und anderen Großkonzernen ebenso wie Ärzte, Rechtsanwälte und Beamte zu unseren Mandanten.
Trotz unserer Spezialisierung auf komplexe Verfahren im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind wir genauso engagiert im gesamten Bereich des Allgemeinen Strafrechts sowie im Nebenstrafrecht tätig.
Die Verteidigung von Einzelpersonen erfordert vielfach Kenntnisse und Erfahrungen weit über das Strafrecht hinaus und zudem eine Zusammenarbeit im Team mit anderen Beratern.
Denn nicht selten hängen zivil-, arbeits- oder steuerrechtliche Themen mit dem Strafverfahren zusammen, deren Abhängigkeiten und Wechselwirkungen bedacht werden müssen.
Beispielsweise verkehrt sich sich die „günstigste“ Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage (§ 153a StPO) ins Gegenteil, wenn der Betroffene sodann sein Jagdhobby infolge des Verlusts des Waffenscheins nicht mehr ausüben darf.
Als Beschuldigter im Strafverfahren sind Sie auf einen erfahrenen Strafverteidiger angewiesen, der die Verdachtslage zutreffend bewertet und den im Einzelfall besten Weg zu Ihrer effektiven Verteidigung kennt. Dieser kann z.B. in einer schriftlichen Stellungnahme bereits im Ermittlungsverfahren, in der persönlichen Kontaktaufnahme des Verteidigers mit der Ermittlungsbehörde zum Zwecke einer „Verständigungslösung“, in einem bloßen Abwarten oder – in seltenen Fällen – auch in der Durchführung einer persönlichen Vernehmung liegen.
Beide Partner sind langjährig als erfahrene Strafverteidiger im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie im Allgemeinen Strafrecht tätig. Wir übernehmen Ihren Fall schnell und hochprofessionell, zeigen Ihnen umgehend die möglichen Handlungsoptionen auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Dabei reicht die Bandbreite von der „geräuschlosen“ und frühestmöglichen Einstellung des Verfahrens über die entschlossene Verteidigung vor den Instanzgerichten bis hin zur Berufung oder der Revision.
Dabei vertreten wir – selbstverständlich – einseitig Ihre Interessen. Dieses bedeutet aber nicht, dass wir prinzipiell den Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden suchen. Im Gegenteil: Wir pflegen einen respektvollen Ton mit allen Strafverfolgungsbehörden und ringen dennoch mit aller Kraft für Ihr Recht.