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„Cross-border“-Verteidigung

Seit einigen Jahren sind wir zunehmend auch in Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen (sog. „cross-border-investigations“) tätig, z.B. bei Ermittlungen ausländischer Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Europäischen Staatsanwaltschaft (sog. European Public Prosecutor’s Office – „EPPO“).

Typische Tätigkeiten sind die Verteidigung gegen Auslieferungsersuchen, Europäische Haftbefehle (European Arrest Warrant – „EAW“), Internationale Haftbefehle bzw. „Red Notices“ von Interpol oder Europäische Ermittlungsanordnungen sowie die Geltendmachung des Doppelbestrafungsverbotes („ne bis in idem“-Grundsatz) .

In diesen „cross-border“-Verfahren profitieren unsere Mandanten regelmäßig von unserem weltweiten Netzwerk an exzellenten Kollegen in allen wichtigen Jurisdiktionen, der Global Defence Alliance.