Wir vertreten regelmäßig Zeugen in Straf- oder Zivilverfahren als „Zeugenbeistand“ oder treten als Beistände in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen („PUA“) auf.
Zeugenbeistand im Straf- oder Zivilverfahren
Als Zeuge ist es grundsätzlich Ihre Pflicht, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen. Die Gründe, im Falle einer Zeugenvorladung einen Rechtsanwalt als ...
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Vertretung in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen („PUA“)
Die Wahrheitsermittlung in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und damit auch die rechtlichen Vorgaben für die Befragung von Zeugen (vgl. etwa § 20 ...
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