Unser Partner Wolfgang Prinzenberg ist neben seiner Tätigkeit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht auch seit 1982 im Wirtschaftsrecht (v.a. Handels- und Gesellschaftsrecht) tätig, welches in wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten nicht selten eine ebenso wichtige Bedeutung wie das Strafrecht selbst besitzt. Herr Rechtsanwalt Prinzenberg ist zudem ein erfahrener Wirtschaftsmediator.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt das Zusammenwirken von Einzelpersonen (und ggf. deren Erben/Rechtsnachfolgern) als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Aktiengesellschaft (AG oder SE) und am häufigsten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zugleich werden durch die Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Aktiengesetz (AktG), und dem GmbH-Gesetz (GmbHG) die Bedingungen des Zusammenwirkens von Gesellschaften gleicher oder unterschiedlicher Rechtsform sowie die Einhaltung der für Investoren und die Finanzverwaltung bestehenden Regeln sichergestellt.
Dennoch kommt es häufig im Laufe eines Gesellschaftslebens zu – manchmal sogar existenzbedrohenden – Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, die wegen mit öffentlichen Gerichtsverfahren einhergehenden möglichen Reputationsrisiken immer häufiger am besten mittels eines Mediationsverfahren gelöst werden.