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Präventivberatung

Aufgrund der zunehmenden Regelungsflut sowie der ständigen Ausweitung strafrechtlicher Normen wird die strafrechtliche Präventivberatung in Gestalt von qualifizierten Gutachten für Unternehmer, Führungskräfte und auch Privatpersonen immer bedeutsamer.

Denn es gilt: Unwissenheit schützt nicht immer vor Strafe – ein sorgfältiges Rechtsgutachten unter Umständen schon.

Die Einholung eines solchen Gutachtens hat für den Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen den Vorteil, dass dieser nicht nur Rechtmäßigkeit seines Handelns sicherstellen kann, sondern selbst dann vor Strafe sicher ist, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Rechtslage anders bewerten sollten als das Gutachten (sog. „unvermeidbarer Verbotsirrtum“, vgl. § 17 S. 1 StGB).