„Compliance-Krisen sind heutzutage für Unternehmen ein bedeutender Vorgang, der erhebliche negative Auswirkungen auf die Unternehmen, ihre Mitarbeiter und ihre Anteilseigner haben kann. Täglich finden sich in den Medien Berichterstattungen über Rechtsverstöße und der Umgang mit den betroffenen Unternehmen ist vielfach rüde. Außerdem hat sich die öffentliche Meinung gewandelt. Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen werden nicht mehr als „Kavaliersdelikte“ wahrgenommen, sondern öffentlich missbilligt.
Unternehmen sind daher gut beraten, wenn sie nach dem Bekanntwerden eines Compliance-Verstoßes schnell und richtig reagieren.“
Engelhoven/Pragal, in: „Richtiges Verhalten in der Compliance-Krise“ (1. Aufl. 2023; Hrsg.: Dr. Philipp Engelhoven). § 1 Rn.1.
In der heutigen Geschäftswelt stellen Compliance-Krisen eine ernstzunehmende Bedrohung für Unternehmen dar.
Rechtliche Konsequenzen und Reputationsrisiken bei Compliance-Verstößen
Dies folgt zunächst aus den drohenden Unternehmensgeldbußen gem. § 30 OWiG, der Einziehung von Vermögenswerten („Vermögensabschöpfung“) gem. § 73 ff. StGB und nicht zuletzt aus Reputationsschäden.
Des Weiteren sind seit dem 01.12.2021 die zuständigen Behörden wie insbesondere Staatsanwaltschaften, Zoll, Finanzämter und Kartellbehörden verpflichtet, dem beim Bundeskartellamt geführten Wettbewerbsregister relevante Rechtsverstöße mitzuteilen (vgl. § 4 Abs. 1 WRegG). Öffentliche Auftraggeber sind seit dem 1. Juni 2022 in Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, das Wettbewerbsregister abzufragen (vgl. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).
Daneben existieren auf Länderebene zahlreiche „Anti-Korruptionsregister“. So wurde in Hamburg und Schleswig-Holstein am 13.01.2014 das „Verwaltungsabkommen zur Einrichtung des gemeinsamen Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister)“ zwischen beiden Ländern unterzeichnet und ein gemeinsames Register eingerichtet.
Alle Auftraggeber im Sinne des § 2 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) sowie Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg, die bei der Vergabe von Aufträgen zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet sind, müssen das Register nutzen.
Interne Aufarbeitung und Krisenmanagement zur Schadensbegrenzung
Compliance-Verstöße können sich daher leicht zu einem „Flächenbrand“ im Unternehmen ausbreiten und überdies die Beziehungen zu Mitarbeiter, Kunden und Anteilseigner beschädigen.
Um schwerwiegende Folgen zu vermeiden, ist es für Unternehmen essenziell, auf einen Compliance-Verstoß schnell und angemessen zu reagieren.
Eine umfassende interne Aufarbeitung des Vorfalls ist erforderlich, um Transparenz zu schaffen und geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Dazu gehört die sorgfältige Analyse der Verstöße, gegebenenfalls (nicht „automatisch“!) die Kooperation mit Behörden und die Implementierung von Präventionsmaßnahmen, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Ein professionelles Krisenmanagement nebst einer vorausschauenden Kommunikationsstrategie ist daher unverzichtbar, um den Schaden zu begrenzen und die Reputation des Unternehmens zu schützen oder wiederherzustellen.
Unternehmen, die aktiv und verantwortungsbewusst mit Compliance-Krisen umgehen, können ihr Ansehen langfristig bewahren und das Vertrauen ihrer Stakeholder zurückgewinnen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Expertise in der Begleitung von Unternehmen durch Compliance-Krisen und hat bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich in kritischen Situationen unterstützt. Mit unserem strategischen Krisenmanagement und unserer umfassenden Rechtskenntnis stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, damit Sie auch in komplexen Krisen handlungsfähig zu bleiben.
Kontaktieren Sie uns jederzeit gern für eine Erstberatung.