Wir sind in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig.
Typische Verfahren, in denen wir große Erfahrung besitzen, haben beispielsweise folgende Vorwürfe zum Gegenstand:
- Vermögensstraftaten (z.B. Untreue, Betrug)
- Korruptionsstraftaten (Bestechlichkeit / Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB; Bestechlichkeit/Bestechung von Amtsträgern, § 331 ff. StGB)
- Komplexe „cross-border“-Verfahren unter Beteiligung von Ermittlungsbehörden mehrerer Staaten (siehe hierzu auch die Global Defence Alliance)
- Arztstrafrecht (z.B. „Kunstfehler-Verfahren“, „Abrechnungsbetrug“ und Bestechlichkeit / Bestechung im Gesundheitswesen gem. §§ 299a/b StGB)
- Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott, etc.)
- Steuerstrafrecht und Zollstraftaten (z.B. Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel, Steuerhehlerei)
- Arbeitsstraftaten (Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsgesetz oder gegen das Beschäftigungsverbot von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis)
- Kapitalmarktstrafrecht
- Bilanzstrafrecht (z.B. unrichtige Darstellung gem. § 331 HGB, § 400 AktG)
- Wettbewerbsstrafrecht (z.B. unlautere Werbung gem. § 16 UWG, Verrat von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG)
- Strafrechtliche Produkthaftung
- Außenwirtschaftsstrafrecht (z.B. Sanktionsverstöße nach dem Außenwirtschaftsgesetz)