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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wir sind in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig.

Typische Verfahren, in denen wir große Erfahrung besitzen, haben beispielsweise folgende Vorwürfe zum Gegenstand:

  • Vermögensstraftaten (z.B. Untreue, Betrug)
  • Korruptionsstraftaten (Bestechlichkeit / Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB; Bestechlichkeit/Bestechung von Amtsträgern, § 331 ff. StGB)
  • Komplexe „cross-border“-Verfahren unter Beteiligung von Ermittlungsbehörden mehrerer Staaten (siehe hierzu auch die Global Defence Alliance)
  • Arztstrafrecht (z.B. „Kunstfehler-Verfahren“, „Abrechnungsbetrug“ und Bestechlichkeit / Bestechung im Gesundheitswesen gem. §§ 299a/b StGB)
  • Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott, etc.)
  • Steuerstrafrecht und Zollstraftaten (z.B. Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel, Steuerhehlerei)
  • Arbeitsstraftaten (Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsgesetz oder gegen das Beschäftigungsverbot von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis)
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Bilanzstrafrecht (z.B. unrichtige Darstellung gem. § 331 HGB, § 400 AktG)
  • Wettbewerbsstrafrecht (z.B. unlautere Werbung gem. § 16 UWG, Verrat von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG)
  • Strafrechtliche Produkthaftung
  • Außenwirtschaftsstrafrecht (z.B. Sanktionsverstöße nach dem Außenwirtschaftsgesetz)