Ihr Recht auf rechtliche Unterstützung
Als Zeuge in einem Straf- oder Zivilverfahren sind Sie grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen. Allerdings kann eine Zeugenaussage – insbesondere in komplexen Verfahren – mit erheblichen eigenen Risiken verbunden sein. Daher kann es in vielen Fällen ratsam sein, sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleiten und beraten zu lassen.
Unterstützung auch für „ungefährdete“ Zeugen
Die Gründe für die Beauftragung eines Zeugenbeistands sind vielfältig. Auch wenn Ihnen als sogenannter „ungefährdeter Zeuge“ unter keinem Gesichtspunkt eine strafrechtliche Verfolgung droht, kann eine Zeugenaussage vor Gericht oder vor Ermittlungsbehörden dennoch belastend sein.
Viele Zeugen fühlen sich in einer ungewohnten Verhörsituation unsicher oder überfordert – insbesondere wenn sie mit detaillierten, kritischen oder überraschenden Fragen konfrontiert werden.
Ein im Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt als Zeugenbeistand kann in solchen Fällen eine wertvolle Unterstützung sein, indem er sicherstellt, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht durch unklare oder missverständliche Aussagen „ohne Not“ in Schwierigkeiten geraten.
Vom Zeugen zum Beschuldigten: Risiken im Wirtschaftsstrafrecht
Besonders im Wirtschaftsstrafrecht besteht jedoch häufig die Gefahr, dass ein Zeuge unerwartet selbst in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät und vom Zeugen zum Beschuldigten wird – dies betrifft insbesondere den sogenannten „gefährdeten Zeugen“.
Dies kann beispielsweise einen Anästhesisten betreffen, der an einer missglückten Operation beteiligt war, oder einen Mitarbeiter eines Unternehmens, der über Entscheidungen seines Arbeitgebers oder seines Vorgesetzten aussagen soll, die möglicherweise als rechtswidrig eingestuft werden könnten.
Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO: Die „Mosaiktheorie“ des BGH
In solchen Situationen kommt dem Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO eine besondere Bedeutung zu. Dieses Recht kann unter Umständen sogar eine vollständige Verweigerung der Aussage rechtfertigen (sog. „Mosaiktheorie“ des BGH, Entscheidung vom 7. Mai 1987 – Az.: 1 BJs 46/86-5 I BGs 286/87).
Nach dieser Entscheidung besitzen Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO in Bezug auf alle Fragen, deren wahrheitsgemäße Beantwortung zwar allein nicht zu einer Strafverfolgung führen würde, die jedoch ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude darstellen und somit zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnten.
Ein erfahrener Zeugenbeistand kann in solchen Fällen entscheidend dazu beitragen, dass Sie keine Aussage treffen, die möglicherweise negative Konsequenzen für Sie haben könnte.
Professionelle Prozessbegleitung: Sicherheit in Vernehmungssituationen
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende und professionelle Begleitung als Zeugenbeistand – sei es im Rahmen einer gerichtlichen Vernehmung, einer polizeilichen Anhörung oder einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie in jeder Situation rechtlich abgesichert sind.