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Internal Investigations

„Eine interne Untersuchung zur Aufklarung eines möglichen Compliance-Verstoßes dient dem Unternehmen dazu, den Compliance-Verstoß intern aufzuklären, um dadurch seinen Rechtspflichten nachkommen zu können (z.B. Berichtigung der Steuer), um Ansprüche des Unternehmens festzustellen (z.B. Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter) und um die rechtliche Position des Unternehmens zu verbessern, indem der Handlungsspielraum des Unternehmens erweitertet wird (z.B. durch die Möglichkeit eines kartellrechtlichen Kronzeugenantrags oder einer vergaberechtlichen Selbstreinigung, die eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts erfordern). Neuerdings dient eine interne Untersuchung auch dazu, Mitarbeitern und Geschäftspartnern deutlich zu machen, dass das Unternehmen rechtswidriges Verhalten nicht duldet. Insoweit dient eine interne Untersuchung auch dazu, das Ansehen des Unternehmens wiederherzustellen, wenn es zu einem Verstoß gekommen ist.“

Engelhoven, in: „Richtiges Verhalten in der Compliance-Krise“ (1. Aufl. 2023; Hrsg.: Dr. Philipp Engelhoven). § 4 Rn.11.

Pragal & Prinzenberg führen Internal Investigations nicht selbst durch. Wir beraten jedoch die Unternehmensführung bei der Konzeption und Durchführung von Internal Investigations, was vielfach nicht minder anspruchsvoll ist.

In diesem Zusammenhang fungieren wir oftmals auch als Unternehmensverteidiger oder strafrechtliche Berater und koordinieren die Kommunikation mit Strafverfolgungs- und/oder Aufsichtsbehörden.

Dies kann verbunden sein mit der Abwehr von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen (Einziehung gem. § 73 ff. StGB sowie dinglichen Arresten gem. § 111e StPO) oder aber der Erstattung von Strafanzeigen sowie der bzw. Initiierung von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen zugunsten von Geschädigten (sog. „Rückgewinnungshilfe“ bzw. „asset recovery“).