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„Cross-border“-Verteidigung

Internationale Strafverfahren und grenzüberschreitende Ermittlungen

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl strafrechtlicher Ermittlungen mit grenzüberschreitenden Bezügen („cross-border investigations“) erheblich zugenommen.

Diese Entwicklung ist vor allem auf die verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen des internationalen Strafrechts zurückzuführen, insbesondere bei der Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität durch nationale und internationale Strafverfolgungsbehörden, wie z.B. OLAF sowie die Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor’s Office – „EPPO“), EUROPOL und INTERPOL.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten (Individualverteidigung und Unternehmensverteidigung), die mit solchen internationalen Verfahren konfrontiert sind.

Abwehr von Auslieferungsersuchen und internationalen Haftbefehlen

Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in einer Vielzahl von grenzüberschreitenden strafrechtlichen Angelegenheiten. Ein häufiger Bereich unserer Tätigkeit ist die Abwehr von Auslieferungsersuchen sowie die Verteidigung gegen Europäische Haftbefehle (European Arrest Warrant – „EAW“) und internationale Haftbefehle, insbesondere sogenannte „Red Notices“ von INTERPOL.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei Europäischen Ermittlungsanordnungen, die eine grenzüberschreitende Beweiserhebung ermöglichen. Die Europäische Ermittlungsanordnung ist eine richterliche oder behördliche Verfügung, die von einer Justizbehörde eines EU-Mitgliedstaates erlassen oder bestätigt wird, um Ermittlungsmaßnahmen in einem anderen EU-Land zur Beweiserhebung in strafrechtlichen Verfahren durchzuführen.

Schutz vor Doppelbestrafung im internationalen Strafrecht

Ein weiterer und zunehmend wichtiger Schwerpunkt ist die Durchsetzung des Doppelbestrafungsverbots („ne bis in idem“-Grundsatz), welches sicherstellt, dass eine Person nicht wegen derselben Tat mehrfach vor Gericht gestellt oder bestraft wird. Dieser Aspekt ist insbesondere auch bei „cross-border-investigations“ gegen Unternehmen von erheblicher Bedeutung, wie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. September 2023 in der Rechtssache C-27/22 zugunsten von Volkswagen (VW) im Zusammenhang mit dem Grundsatz „ne bis in idem“ gezeigt hat. Der EuGH stellte in dieser Entscheidung fest, dass der Grundsatz „ne bis in idem“ auch für Sanktionen gilt, die als Verwaltungssanktionen mit strafrechtlichem Charakter eingestuft werden können. Zugleich wies der EuGH allerdings auch auf mögliche Ausnahmen hiervon hin.

Strategische Verteidigung in trans­nationa­len Ermitt­lungs­ver­fahren

Die erfolgreiche Verteidigung in „cross-border“-Verfahren – sei es gegen Auslieferungsersuche, internationale Haftbefehle oder Ermittlungsanordnungen – erfordert ein schnelles, strategisch durchdachtes und international abgestimmtes Vorgehen.

Unsere Mandanten profitieren hierbei nicht nur von unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Strafrecht, sondern auch von unserem weltweiten Netzwerk hochqualifizierter Kollegen in allen wichtigen Jurisdiktionen. Als Gründer der Global Defence Alliance arbeiten wir mit renommierten Strafverteidigern in zahlreichen Ländern zusammen. Diese enge Kooperation ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien zu entwickeln und unsere Mandanten bestmöglich zu schützen.

Unsere Expertise gewährleistet eine kompetente und effektive Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens – von den ersten Ermittlungen über Auslieferungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Verteidigung auf nationaler und internationaler Ebene.